Hausordnung Wohngemeinschaft bei Thimmig

Der Wohnbereich ist auch Ihr Heim. Helfen Sie durch rücksichtsvolles Benehmen mit, dass sich alle in der Wohngemeinschaft wohl fühlen können.
Jede Gemeinschaft bedingt gewisse Regeln, die das Zusammenleben harmonisch und ohne Reibung ermöglichen. Wir haben deshalb für Sie einige Grundsätze aufgestellt und bitten Sie, diese genau zu beachten. Sorgen Sie für einen guten, kameradschaftlichen Geist durch Zuvorkommenheit und gegenseitige Rücksichtnahme. Nur so wird es ein richtiges Zuhause sein.
Auch Sie tragen die Verantwortung für alles, was Allgemeingut ist. Wir nehmen an, dass Sie damit sorgfältig umgehen, und nach Gebrauch so verlassen, wie Sie es anzutreffen wünschen.
Bei Problemen, Fragen oder sonstigen Anliegen kontaktieren Sie bitte den Vermieter unter
Tel.: 017645979240 oder E-Mail: st.thimmig@gmail.com

Nutzung der WG
Für die Reinigung der Zimmer sind die MieterInnen zuständig, d.h., es gehört zu Ihren Pflichten, Ihr Zimmer regelmäßig zu putzen. Die entsprechenden Geräte befinden sich im Putzschrank. Putzmittel müssen von den MieterInnen selber gekauft werden. Die Grundreinigung der Allgemeinräume erfolgt wöchentlich durch die Mieter.
Laminat NICHT nass sondern nur feucht mit geeigneten Pflegemitteln reinigen.
Rauchen
Das Rauchen im ganzen Haus ist nicht erlaubt. Einstandstellungskosten von allfälligen Rauchschäden durch Zuwiderhandlungen werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Im Wiederholungsfalle ist das ein Kündigungsgrund.
Abfall
Ihren ganz persönlichen Abfall im Zimmer, sowie allen Sondermüll, entsorgen Sie selbst.
Dafür stehen vier Abfalltonnen an Tor bereit. Müll ist konsequent zu trennen.
Brauner Deckel – Biomüll / Küchenabfälle
Gelber Deckel – Verpackungsmüll
Blauer Deckel – Papier und Pappe
Schwarzer Deckel - Restmüll
Küchenbenutzung
Die Küche steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch, das Kochen während der Nachtruhe zu vermeiden.
Beim Kochvorgang soll die Türe zum Essbereich geschlossen sein und die Abluftventilation eingeschaltet, um störende Geruchsemissionen des Kochvorgangs in den Zimmern zu minimieren. Nach Benutzen der Küche sind Herd, Arbeitsflächen und Spülbecken zu reinigen. Die persönlichen Kühlschrankfächer werden durch die jeweiligen MieterInnen sauber gehalten.
Das Kochen in den Zimmern, auch mit Mikrowellen oder Tauchsiedern, ist nicht erlaubt.
Geschirr, Besteck, Kochgeräte oder andere Einrichtungsgegenstände aus der Küche dürfen nicht im Zimmer behalten, oder gar aus dem Haus genommen werden.
Bad/ WC
Achten Sie darauf, dass Abläufe von Duschwanne, Waschbecken, Bodeneinlauf und WC nicht verstopft werden. Kacheln und Armaturen nach Gebrauch getrocknet, bzw. gewischt werden.
Mobiliar / Möbel
Möbel sind Wasser- und Hitzeempfindlich und somit nicht diesen Einflüssen auszusetzen.
Haftung
Für Schäden und in den gemeinschaftlichen Räumen haften die Zimmermieter gemeinsam.


Wäsche waschen
Im Zimmer sowie den Gemeinschaftsräumen und Küche darf keine Wäsche getrocknet werden.
In Ausnahmefällen ( z.B. bei Regen, Schnee oder Frost) ist dies auf dem Wäscheständer im Sanitärvorraum gestattet.
Nutzen sie die Wäschespinne hinter dem Hauptwohnhaus.

Rücksichtnahme
Jedes unpassende Verhalten, das die übrigen Mitbewohner stört, sowie das Verursachen von übermäßigem Lärm ist verboten.
Radio, Fernsehen/ LAN-Internet / Musikanlagen
Radio; TV-Geräte; PC  und Musikanlagen dürfen nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
Telefon
Die Beschaffung des Telefonapparates und die Aufschaltung der
Telefonnummer sind Sache des Mieters.
Zimmerschmuck
Bitte schlagen Sie keine Nägel in die Wände. Benutzen Sie für Ihre Poster Reißnägel oder Posterstrips
Nachtruhe: 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Verletzen MieterInnen oder deren Gäste trotz schriftlicher Ermahnung des Vermieters die erwähnte Pflicht der Rücksichtnahme, so kann der Vermieter eine Kündigung auf den nächstmöglichen Termin des Mietvertrages vornehmen.
Heizung
Eine Dauerlüftung während der Heizperiode ist gesetzlich verboten. Sollten Sie den ganzen Tag abwesend sein, reduzieren Sie die Wärme auf ein Minimum. Stoßlüftung wird empfohlen
Sie haften für Schäden infolge Kondenswasserbildung.
Gäste
Unsere Zimmer sind  nur für eine Person vorgesehen. Übernachtungen von einer Zweit-Person
in Ihrem Zimmer sollen deshalb eine Ausnahme bleiben. Gästeaufenthalte von mehr als 3 Nächten sind der Vermieter zu melden. Ihr Besucher/Besucherin bezahlt pro Übernachtung 12,-€ für die Benutzung unserer Infrastruktur. Bitte achten Sie darauf, dass auch Ihre Gäste die Hausordnung respektieren.
Untervermietung
Die Untervermietung des Zimmers ist nicht gestattet.
Parkplätze
Bitte benutzen Sie die Parkplätze vor dem Haus.
Haustiere
Das Halten von Haustieren und die Anwesenheit von Haustieren als Ferienbetreuung sind untersagt.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages

Dresden, den 01.01.2025